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Verfassungsgerichtshof entfesselt das Fotografie-Gewerbe in Österreich

Österreich gibt als eines der letzten Länder der Welt das Fotografie-Gewerbe frei, da der Verfassungsgerichtshof die skurrile Situation (Pressefotografie, Business-Fotografie frei; B2C-Fotografie reglementiert) als verfassungswidrig angesehen hat.

Der Versuch das Digitale-Fotografie-Gewerbe in Österreich freizugeben scheiterte in der Vergangenheit immer wieder an den Interessen der Wirtschaftskammer und der zuständigen Innung, die zuletzt 2012 einen faulen Kompromiss ausverhandelt haben.

Sehr interessant ist auch die Begründung des VfGH: Ein reiner Konkurrenzschutz wäre jedenfalls verfassungswidrig und das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung kann nur begründet eingeschränkt werden und auch nur dann, wenn die Beschränkung verhältnismäßig ist.

Ich freue mich über diese Entscheidung :) Bitte, lieber Verfassungsgerichtshof, auch weitere Berufe unter die Lupe nehmen und dort wo es Sinn macht, die Wirtschaft entfesseln und von unnötigen Hürden befreien!

Wie seht ihr die Freigabe der Berufs-Fotografie? Welche Berufe bzw. Berufsbezeichnungen sollten noch freigegeben bzw. gelockert werden? Ist die Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern noch zeitgemäß?

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19.12.2013 Virtual Net

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